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Datum: 25.10.11

Krankengeld auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Trotz Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Das entschied das Essener Landessozialgericht. Es wird von einem richtungsweisenden Urteil gesprochen.

Schreibt ein Arzt einen Arbeitnehmer am letzten Tag eines Beschäftigungsverhältnisses krank, und dieser am Folgetag nicht mehr beschäftigt ist, hat dieser einen Anspruch auf Krankengeld. Dieser erste Tag ist somit der erste Tag innerhalb der Arbeitslosigkeit. Die Krankenkasse trägt somit die Kosten. Bisher wurde in diesen Fällen kein Krankengeld gezahlt.

Revision des Urteils geplant

Für die Krankenkassen ist dieses Urteil deutlich ungünstig, da sie befürchten müssen, dass sich künftig deutlich mehr Arbeitnehmer am letzten Tag krankschreiben lassen könnten. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben somit eine Revision gegen das Urteil  beim Bundessozialgericht in Kassel beantragt. Bis zu einem endgültigen Urteil, hat die Entscheidung des Landessozialgerichts Essen vom 14. Juli keine Rechtskraft. (je)





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